Regulierung von Kryptowährungsdienstleistern in Estland

Die estnische Regierung hat einer Gesetzesvorlage zugestimmt, die auf die Regulierung von Kryptowährungsdienstleistern abzielt. Die Gesetzesvorlage muss jedoch noch einen parlamentarischen Beschluss passieren, bevor sie Gesetz wird. Gemäß dem vorgeschlagenen Gesetz würden Kryptowährungsdienstleister der Aufsicht der Finanzaufsichtsbehörde (FSA) unterliegen.

Aktuell sind diese Anbieter beim Finanznachrichtenamt (FIU) registriert und müssen die Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung (AML) einhalten. Wenn das Gesetz verabschiedet wird, wird die FSA ab 2025 Lizenzen ausstellen, und bestehende FIU-Lizenzinhaber werden bis Ende dieses Jahres eine FSA-Lizenz beantragen müssen. Der estnische Finanzminister Mart Võrklaev äußerte zuversichtlich in Bezug auf den Lizenzierungsprozess und erklärte, dass ernsthafte Dienstleister die erforderlichen Lizenzen von der Finanzaufsichtsbehörde erhalten können.

Gemäß dem aktuellen nationalen Gesetz können Geldstrafen für AML-Verstöße bis zu 40.000 Euro (43.450 US-Dollar) betragen. Allerdings könnten bei Verabschiedung des neuen Gesetzes Geldstrafen von bis zu 5 Millionen Euro (5,2 Millionen US-Dollar) möglich sein. Võrklaev kündigte an, dass er die Gesetzesvorlage letzte Woche der Regierung vorgelegt habe und diese nun auf Zustimmung der Regierung wartet, bevor sie dem Riigikogu, dem estnischen Parlament, zur Abstimmung vorgelegt wird.

Die Gesetzesvorlage zielt darauf ab, Estland mit den Regulierungen der Europäischen Union für Märkte in Krypto-Assets (MiCA) in Einklang zu bringen und würde auch die Anforderungen an Wertpapierprospekte ändern. Estland etablierte sich 2017 als krypto-freundliche Rechtsordnung, als es günstige Gesetzgebung für Kryptounternehmen einführte und Registrierungsprozesse vereinfachte, einschließlich der E-Residenz. Allerdings verschärfte das Land die Regulierungen im Jahr 2020 nach einem nicht-krypto-bezogenen Korruptionsskandal.