Die britische Rechtskommission hat einen Gesetzentwurf vorgeschlagen, der Kryptowährungen offiziell als eine eigene Kategorie von persönlichem Besitz klassifizieren würde, um eine größere Rechtssicherheit für digitale Vermögenswerte zu schaffen.
Der Gesetzentwurf soll im Falle seiner Verabschiedung eine stärkere Durchsetzung von Eigentumsrechten in rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen ermöglichen.
Das Ziel des Vorschlags ist es, die einzigartigen Merkmale digitaler Vermögenswerte wie Krypto-Token und Krypto-Assets innerhalb des Common-Law-Systems von England und Wales anzuerkennen, indem sie als dritte Kategorie von Eigentum eingestuft werden.
Die Rechtskommission schlägt vor, dass Gerichte möglicherweise Hilfe von einem Branchenausschuss benötigen, um die technischen Komplexitäten aufstrebender Technologien zu bewältigen, und empfiehlt ein multidisziplinäres Team, um Marktteilnehmern bei der Sicherung ihrer Vermögenswerte zu helfen.
Die Initiative ist Teil der Bemühungen des Vereinigten Königreichs, Kryptoregulierungen voranzutreiben und technologische Entwicklungen anzuziehen, mit dem Ziel, England und Wales als globalen Finanzmittelpunkt für digitale Vermögenswerte zu positionieren.
Das Vereinigte Königreich hat bereits mehrere Kryptounternehmen in der Region registriert, und das im letzten Jahr erlassene Financial Services and Markets Bill hat die Grundlage für weitere Regulierungsmaßnahmen gelegt.